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Ohne Zugang zu digitalen Diensten ist die Organisation vieler notwendiger kommunaler Aufgaben erschwert. Die digitale Daseinsvorsorge ist daher eine Grunddienstleistung, für deren Bereitstellung die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen zu klären sind.
Quelle: Difu-News 22/2024, Digitale Daseinsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe | Deutsches Institut für Urbanistik