Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu werden. Wesentlicher Baustein der Transformation ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien.
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Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu werden. Wesentlicher Baustein der Transformation ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Die Klima-Ziele können dabei nur erreicht werden, wenn die Energieversorgung insgesamt auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt.
Wesentliche Akteure der Umsetzung der Maßnahmen zur Energiewende und der Maßnahmen zum Klimaschutz sind die Kommunen. Instrumente zur Erreichung der Ziele bietet die Bauleitplanung.
Dabei unterstützt die Energieagentur die Kommunen mit Anregungen, Informationen und geeigneten Arbeitsmaterialien.
Bauleitplanung und Klimaschutz
Gemeinden sind gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB zur Förderung des Klimaschutzes und zur Klimaanpassung verpflichtet und sollen im Rahmen der Bauleitplanung prüfen, ob u. a. z. B. folgende Belange ausreichend berücksichtigt werden:
Die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts oder einer sonstigen städtebaulichen Planung sind gemäß § 1 Abs 6 Nr. 11 BauGB ebenfalls bei der Aufstellung eines Bauleitplans zu berücksichtigen. Das heißt, dass z. B. ein beschlossenes Quartierskonzept, Klimaschutzkonzept oder ähnliche Konzepte, wenn sie städtebauliche Belange beinhalten, in die Abwägung zum Bauleitplan eingestellt werden müssen.
Zu den Planfestlegungen gehören im Bereich der Wärmeplanung z. B. die Darstellungen und Festsetzungen von Leitungstrassen, Flächen für saisonale Wärmespeicher, Heizzentralen, solarthermische Großanlagen oder die Erschließung von Umweltwärmequellen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung.